Rundfunkbeitrag in der WG aufteilen: Wer zahlt was?
Kurzfassung: Der Rundfunkbeitrag in einer WG beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, Stand 2026. In einer normalen Wohngemeinschaft zahlt nur eine Person an den Beitragsservice, die anderen erstatten anteilig. Bei 2 Personen sind das 9,18 Euro, bei 3 Personen 6,12 Euro, bei 4 Personen 4,59 Euro pro Person und Monat. Studierendenwohnheime können anders zählen.
In Bremen hatte Moritz den Rundfunkbeitrag "kurz übernommen". Kurz hieß dann: 17 Monate, zwei Mitbewohnerwechsel und eine Excel-Datei namens GEZ_final_final_neu.xlsx. Am Ende fehlten 73,44 Euro und niemand wusste, ob die Summe stimmte. Das ist ungefähr der Moment, in dem aus einem Verwaltungsding ein WG-Streit wird.
Der Rundfunkbeitrag ist eigentlich simpel. Eine Wohnung, ein Beitrag. Kompliziert wird es erst, wenn jemand auszieht, ein altes Beitragskonto weiterläuft oder ein Wohnheimzimmer plötzlich wie eine eigene Wohnung zählt.
Die wichtigste Regel: Ein Beitrag pro Wohnung
Der Beitragsservice schreibt für Bürgerinnen und Bürger: Grundsätzlich sind je Wohnung monatlich 18,36 Euro zu zahlen, und wie viele Menschen in der Wohnung leben, spielt keine Rolle. Für Singles, Familien und Wohngemeinschaften gilt damit derselbe Grundsatz. Eine Person meldet die Wohnung an, die anderen müssen nicht zusätzlich zahlen.
Quelle: rundfunkbeitrag.de, Informationen für Bürgerinnen und Bürger.
| WG-Größe | Gesamtbetrag pro Monat | Anteil pro Person | Jahresbetrag pro Person |
|---|---|---|---|
| 2 Personen | 18,36 € | 9,18 € | 110,16 € |
| 3 Personen | 18,36 € | 6,12 € | 73,44 € |
| 4 Personen | 18,36 € | 4,59 € | 55,08 € |
| 5 Personen | 18,36 € | 3,67 € | 44,06 € |
Wer meldet die WG an?
Die beste Antwort ist selten "die Person, die gerade den Brief öffnet". Meldet die Person an, die am wahrscheinlichsten lange bleibt: Hauptmieterin, jemand mit unbefristetem Vertrag oder die Person, die nicht in drei Monaten für Erasmus nach Valencia geht.
Warum? Wenn der Beitragskontoinhaber auszieht, nimmt er das Beitragskonto mit. Dann muss die Wohnung auf eine verbleibende Person neu angemeldet werden. Das ist kein Weltuntergang, aber jedes Formular, das eine WG vermeiden kann, ist ein kleiner Sieg für die Menschheit.
So rechnet ihr den Rundfunkbeitrag fair ab
- Eine Person meldet die Wohnung beim Beitragsservice an.
- Alle anderen prüfen, ob sie eigene Beitragskonten für dieselbe Wohnung haben.
- Doppelte Konten werden mit Verweis auf die zahlende Beitragsnummer abgemeldet.
- Der Monatsbetrag wird pro Kopf geteilt.
- Die Anteile laufen per Dauerauftrag oder als fixer Eintrag in eurer WG-App.
Für eine 3er-WG ist die Rechnung langweilig: 18,36 Euro geteilt durch 3 gleich 6,12 Euro. Genau solche langweiligen Rechnungen sollten nie auf Zuruf passieren. Legt sie einmal an und fasst sie dann nicht mehr an, bis jemand ein- oder auszieht.
Sonderfall Studierendenwohnheim
Hier wird es etwas fies. Im Studierendenwohnheim zählt nicht automatisch das ganze Wohnheim als eine Wohnung. Der Beitragsservice unterscheidet: Geht dein Zimmer direkt von einem allgemein zugänglichen Flur ab, wird es als eigene Wohnung gewertet. Dann kann pro Zimmer ein Rundfunkbeitrag fällig werden. Sind mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür vom Flur getrennt, ist diese Einheit eine WG. Dann zahlt die WG einmal.
Das ist besonders für Erstis relevant, die im Oktober in ein Wohnheim ziehen und im November den ersten Brief bekommen. Nicht ignorieren. Prüfen, ob dein Zimmer rechtlich als eigene Wohnung zählt, und bei Unsicherheit direkt beim Beitragsservice nachsehen.
Für normale WGs gilt: eine Wohnung, 18,36 Euro pro Monat, eine zahlende Person. Der Streit entsteht fast nie aus der Regel selbst, sondern aus vergessenen Daueraufträgen, Auszügen und doppelten Beitragskonten.
Was bei Auszug passiert
Zieht die zahlende Person aus, muss sie ihr Beitragskonto nicht "in der WG lassen". Das Konto hängt an der Person. Für die Wohnung muss eine verbleibende Person neu anmelden. Zieht eine nicht zahlende Person aus, ändert sich nur der Anteil der anderen.
| Situation | Was tun? | Finanzieller Effekt |
|---|---|---|
| Zahlende Person zieht aus | Neue Person meldet die Wohnung an | Anteil pro Kopf neu berechnen |
| Nicht zahlende Person zieht aus | Keine neue Anmeldung nötig | Verbleibende zahlen mehr |
| Neue Person zieht ein | Beitragsnummer mitteilen | Anteil pro Kopf sinkt |
| Jemand hat doppelt gezahlt | Abmeldung mit Beitragsnummer prüfen | Erstattung beim Beitragsservice klären |
Rundfunkbeitrag in Spießer eintragen
Spießer ist nicht nur für Kassenbons gedacht. Fixkosten wie Rundfunkbeitrag, Internet oder Strom könnt ihr als normale WG-Kosten erfassen. Wiederkehrende Monatsabrechnung ist in Entwicklung. Der Bon-Scan ist für variable Einkäufe da, der Rundfunkbeitrag ist ein fixer Monatsbetrag. Beides gehört in dieselbe WG-Abrechnung, weil am Monatsende niemand zwischen "offiziell" und "Küchentisch" unterscheidet. Geld ist Geld.
Mehr zu fixen WG-Kosten steht im Beitrag WG-Nebenkosten aufteilen. Wenn bei euch gerade jemand auszieht, hilft außerdem WG-Auszug: offene Rechnungen abrechnen. Für den App-Vergleich: Beste WG-App 2026. Zur Person hinter Spießer: Über uns.
GEZ, Strom, Internet, Einkauf: eine Abrechnung
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Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag in einer WG 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Wie viele Menschen in der Wohnung leben, spielt laut Beitragsservice keine Rolle. In einer 3er-WG sind das 6,12 Euro pro Person und Monat.
Muss jede Person in einer WG Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein. In einer normalen WG zahlt nur eine Person den Rundfunkbeitrag für die Wohnung. Die anderen können ihre eigenen Beitragskonten mit Verweis auf die zahlende Beitragsnummer abmelden.
Wer sollte den Rundfunkbeitrag in der WG anmelden?
Am besten meldet die Person an, die voraussichtlich am längsten in der Wohnung bleibt. Wenn diese Person auszieht, nimmt sie ihr Beitragskonto mit und eine verbleibende Person muss die Wohnung neu anmelden.
Zahlt man im Studierendenwohnheim pro Zimmer?
Ja, wenn das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es laut Beitragsservice als eigene Wohnung gewertet. Dann fällt der Beitrag pro Zimmer an. Sind mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür abgetrennt, zählt die Einheit als WG.
Können BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Ja, Studierende mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe können eine Befreiung beantragen. Wer keinen Anspruch auf staatliche Förderung hat, zahlt wie andere volljährige Bürger.